1. was sich der Dimension des Raumes entzieht (keine räumliche Ausdehnung hat)
2. Zustandsabhängigkeiten
“Ich kann mir weder etwas ohne räumliche Ausdehnung vorstellen, noch den Raum selbst als geteilt oder nicht existierend” (Kant 1968, 994)
“Gerechtigkeit” erweckt den Anschein, dass es sich um einen Gegenstand handelt, de facto bezeichnet es jedoch lediglich einen Zusammenhang von Zuständen. Insofern ist “Gerechtigkeit” handlungs- nicht gegenstandsbezogen.
Abgrenzung, die eine Funktionalisierung von Subjekten und der Umgehensweise mit diesen zur Folge hat oder dieser dient (Erzeugung von Wissen über Unterschiedlichkeit). Die Differenzierung ist somit grundlegend für die Herausbildung von Sprachsystemen.
Da die Identifizierung von Unterschieden auf Wahrnehmung basiert und sich diese in unterschiedlichen sprachlichen Mustern niederschlägt, existieren zwangsläufig nicht nur unterschiedliche Ansichten über die Existenz von Differenzen, sondern auch über die Größe und Relevanz identifizierter Differenzen.
Da Differenzen sprachlich in Zuweisungen manifestiert sind (Mann/Frau, die Deutschen, die Ewiggestrigen) bestehen nicht nur unterschiedliche Ansichten darüber, wie zutreffend bestimmte Differenzierungen sind, sondern auch darüber wie gerechtfertigt bestimmte Sprachregime (Kommunikationspraktiken) sind bzw. welche Folgen und Kalküle damit verbunden sind. Entsprechende Kritik äußert sich beispielsweise in Begriffen wie Sexismus, Rassismus oder Fatalismus. Weil die Bedeutung immer auf eine bestimmte Kommunikationspraktik zurückgeht ist der Begriff insbesondere in konfrontativer Kommunikation unscharf bis bedeutungslos und dient keiner Mitteilung von Information, sondern der Einnahme des Kommunikationsraumes.
Überraschung durch Umkehrung des zu erwartenden semantischen Schemas (durch Anknüpfung an ein Thema) oder Verknüpfung scheinbar widersprüchlicher Aspekte.